Aktuelle Informationen
Anträge für Frequenzzuteilungen (See und Binnen) jetzt alle nach Hamburg
Wer eine Funkanlage für eine Schiffsfunkstelle (Binnenschifffahrtsfunk) anmelden möchte, muss seinen Antrag auf Frequenzzuteilung künftig auch zur Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg senden. Bislang war hierfür die Außenstelle Mülheim an der Ruhr zuständig. Seit einer Umstrukturierung der Behörde im Herbst 2009 sind nun die Hamburger, neben der Zuteilung für Seefunk- und Kombianlagen, auch für die Ausstellung von Frequenzzuteilungen für Schiffsfunkstellen des Binnenschifffahrtsfunk zuständig.
Es gibt auch keine unterschiedlichen Antragsformulare mehr für die Anmeldung von See- oder Schiffsfunkstellen, sondern nur noch ein gemeinsames. (Download als PDF-Datei, die am PC ausgefüllt werden kann, gibt es im Downloadbereich oder direkt hier.)Service der Seefunkschule NRW - Das ONLINE-FUNKTRAINING für Prüfungsanwärter
Seit Dezember 2009 bieten wir unser neues Online-Funktraining zur Vorbereitung auf die praktische Funkprüfung für SRC und / oder UBI an. Das Angebot richtet sich deutschlandweit an alle Prüfungsanwärter, die sich selbst auf die Theorieprüfung vorbereiten bzw. vorbereitet haben. Hier fehlt es nämlich nämlich meist (mangels Funkgerät und DSC-Controller) an Möglichkeiten, die korrekte Gerätebedienung und vor allem die richtige Abwicklung der Funkgespräche zu üben. Mit der Online-Variante des etablierten Praxistrainings wird hier Abhilfe geschaffen. Per Web-Konferenz kann der Schulungsteilnehmer unter Anleitung eines Funkausbilders direkt auf den Trainingsrechner der Schule zugreifen. Mit seiner Tastatur und Maus steuert der Schüler eine authentische Simulation der Funkgeräte und DSC-Controller, wie sie bei den Prüfungsausschüssen zum Einsatz kommen. Der Ausbilder verfolgt alle Aktionen am Monitor, gibt per Sprechverbindung (Telefon oder Skype) Tipps und Hilfestellungen zur richtigen Handhabung und kann bei Bedarf eingreifen. Nach der Geräteeinweisung stellt er dem Teilnehmer alle relevanten Arten von praktischen Prüfungsaufgaben und trainiert mit ihm die richtige Sprechfunkabwicklung bis hin zur Prüfungsreife. Weitere Infos hierzu unter ONLINE-FUNKTRAINING.
Neue Prüfungsfragen und neues Prüfungsverfahren (Multiple Choice) für LRC und SRC ab 01.01.2011
In der Veröffentlichung 145, Verkehrsblatt 16-2009 des BMVBS sind die neuen Prüfungsfragen für das SRC und LRC bekannt gemacht worden. Anstatt bisher 257 Fragen umfasst der neue Prüfungsfragenkatalog für das Short Range Certificate (SRC) nur noch 180 Fragen. Die neuen Prüfungsfragen für den Erwerb des Long Range Certificate (LRC) wurden auf 76 Fragen (bisher 112) reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.01.2011. Darüber hinaus ändert sich mit diesem Stichtag auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC von schriftlicher Beantwortung der Prüfungsfragen auf Multiple Choice (also Kreuzchen machen).
Die Anforderungen an die praktischen Prüfungen für LRC und SRC bleiben wie bisher. Die 27 Seefunktexte für die Übersetzungsaufgaben ändern sich ebenfalls nicht.
Bei der Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bewegt sich auch einiges. Die Gremien sind aber noch mitten drin und leider gibt es hierzu noch keine konkreten Informationen. Bekannt ist lediglich, das hier ebenfalls eine Umstellung auf das Multiple-Choice-Verfahren in der theoretischen Prüfung erfolgt.
Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis ist abgelaufen
Die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses ist mit dem 31.12.2009 endgültig ausgelaufen. Wer als Skipper eine Seefunkanlage an Bord hat, muss nun ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab sofort werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Anpassungsprüfung für englische Funkzeugnisse der RYA ab 01.01.2011
Skipper mit einem von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC, können ab 01.01.2011 mit einer Anpassungsprüfung das deutsche SRC (Short Range Certificate) erwerben. Die Anpassungsprüfung umfasst lediglich die Differenz im Prüfungsstoff für das deutsche Funkzeugnis. Der gesamte jetzt vom BMVBS veröffentlichte Fragenkatalog beinhaltet 37 Fragen.
Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus.
Quelle: BMVBS
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