UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnen-funkgeräte befinden. Es wird von den Ländern der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz etc.). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnen-funkgerät an Bord eines Schiffes befindet (das während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

UKW-Sprechfunkgeräte für den Binnenfunk dienen zur direkten Kom-munikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Revierzentralen. Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Landfunkstellen aufnehmen zu können. Auch beim einem gecharterten Boot wird oft die Vorlage eines Funkzeugnisses gefordert.  Das UBI gilt nicht für die Teilnahme am Seefunk. Die Prüfung für das UBI wird in deutscher Sprache abgenommen und es sind Kenntnisse für die im Binnenfunk vorkommende Redewendungen nachzuweisen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre. Die Prüfung wird in Nordrhein-Westfalen bei einem  Prüfungsausschuss des Deutschen Segler Verbandes (DSV) abgenommen.

In unseren Lehrgängen werden Sie mit den Funkregeln und Vorschriften sowie mit dem notwendigen technischen Wissen vertraut gemacht. Sie erlernen den praktischen Umgang an den Sprechfunkgeräten, wie sie auch bei der Prüfung verwendet werden.

Der Lehrgang für dieses Sprechfunkzeugnis dauert ein Wochenende oder als Abendlehrgang 4 Abende. Als kostenlosen Service bieten wir einige Tage vor der Prüfung einen Prüfungsvorbereitungsabend an, bei dem wir mit Ihnen die praktische Prüfung simulieren.

Lehrgangszeiten

Wochenendlehrgänge: Ein Wochenende, Samstag und Sonntag, jeweils 10.00 bis 17.00 Uhr

Abendlehrgänge: Vier Abende, Montag bis Donnerstag, jeweils 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr

Seit 01.10.2011 gilt ein neuer UBI-Prüfungsfragenkatalog. Prüfungen werden nun  im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Aktuelle Prüfungstermine finden Sie hier

Wenn Sie sowohl Binnen- als auch Seegebiete befahren, empfehlen wir einen Kombilehrgang SRC/UBI.
Sie können dann beide Prüfungen an einem Tag ablegen und haben für das UKW-Binnenfunkzeugnis eine verkürzte Ergänzungsprüfung. Auf Wunsch kann die Ergänzungsprüfung zum UBI auch zu einem späteren Termin abgelegt werden. Aktuelle Prüfungstermine finden Sie hier.

Für Interessenten, bei denen eine Kursteilnahme aufgrund der Entfernung nicht in Frage kommt, bieten wir auch ein Online-Funktraining (deutschlandweit) an.