FKN - Fachkundenachweis für pyrotechnische Seenotsignalmittel*
Pyrotechnische Seenotsignalmittel sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung auf Yachten. Auf Charter-Yachten und in der kommerziellen Seeschifffahrt sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Versagt im Seenotfall jegliche Technik an Bord (z.B. die Funkanlage), sind die Seenotsignale in Form von Signalraketen oder Rauchsignalen und Handfackeln das wirkungsvollste Mittel, um andere auf die eigene Notlage aufmerksam zu machen. Der sogenannte Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)* berechtigt Sie, pyro

Die Prüfungen zum FKN werden in Nordrhein-Westfalen beim Prüfungszentrum NRW des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und beim Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr des Deutschen Segler Verbandes (DSV) abgenommen. Sie werden in der Regel gemeinsam mit den Prüfungen für die Sportbootführerscheine abgenommen, können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt separat abgelegt werden.
Die Prüfung für den Fachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorie besteht aus einem Fragebogen mit 15 Fragen (aus einem Gesamtfragenkatalog mit insgesamt 60 Fragen), den Sie innerhalb von 30 Minuten beantworten müssen. Bei der praktischen Prüfung geht es dann darum, die sichere und sachgerechte Handhabung von Seenotsignalmittel nachzuweisen. Dazu gehört der korrekte Umgang mit
- Fallschirm-Signalraketen (rot)
- Rauchsignalen in der Dose (orange)
- Rauchfackeln (orange)
- Handfackeln (rot)
- Signalgebern mit Magazin oder Trommel
- nicht gezündeten Signalmitteln (Versagern)
In unseren FKN-Lehrgängen machen wir Sie mit der Theorie und der praktischen Handhabung der Seenot-signalmittel vertraut. Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Hinweise für die richtige Anwendung (z.B. wann und wie Sie bestimmte Signalmittel im Notfall situationsgerecht einsetzen) und besprechen den Prüfungsfragen-katalog.
Die Prüfungsfragenkataloge DMYV und DSV sowie Anträge zur Prüfung finden Sie unter Downloads
Lehrgangszeiten und Gebühren
Ein Abend, jeweils 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
Lehrgangsgebühr: 40,00 Euro (Theorie inkl. Prüfungsfragenkatalog und Praxis) je Teilnehmer
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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung und dem Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 WaffG, § 1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV. Der Fachkundenachweis berechtigt Sie nicht zum Erwerb, zur Handhabung und zum Transport einer Signalpistole, Kaliber 4 bzw. zum Erwerb der entsprechenden Munition. Hierfür benötigen Sie einen Sachkundenachweis!
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung und dem Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 WaffG, § 1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV. Der Fachkundenachweis berechtigt Sie nicht zum Erwerb, zur Handhabung und zum Transport einer Signalpistole, Kaliber 4 bzw. zum Erwerb der entsprechenden Munition. Hierfür benötigen Sie einen Sachkundenachweis!

