Fragen & Antworten (FAQ)
Kein Problem. Wir sind da flexibel. Sie buchen ganz regulär einen Kombilehrgang für SRC und UBI. Wenn die reguläre Terminkombination bei Ihnen nicht passt, teilen Sie uns im Feld "Bemerkungen" mit, an welchem angebotenen Sonntag Sie den UBI-Teil absolvieren möchten. Es reicht auch, wenn Sie uns das am 1. Lehrgangstag des SRC-Wochenendes mitteilen.
Ja, selbstverständlich. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, können Sie an unseren Lehrgängen teilnehmen und eine Prüfung für ein LRC, SRC oder UBI absolvieren. Die in Deutschland erworbenen Seefunkzeugnisse LRC und SRC werden nach internationalen Standards geprüft und sind deshalb international anerkannt. Die in Deutschland erworbenen UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) werden in allen Ländern anerkannt, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT) in Europa beigetreten sind.
Einfach gesagt, ist es gar nicht nötig sich im Vorfeld des Lehrgangs großartig vorzubereiten. Alles Wichtige erlernen Sie in unseren Lehrgängen. Und da zwischen dem Lehrgang und der Prüfung i.d.R. mindestens 14 Tage liegen (gesetzliche Anmeldefrist) haben Sie im Anschluss an den Lehrgang ausreichend Zeit, sich mit den Prüfungsfragen, den Sprechfunkmustern und ggfls. Vokabeln aus den Seefunktexten (nur bei LRC/SRC) vertraut zu machen.
Wenn Sie sich trotzdem sinnvoll vorbereiten wollen, dann können Sie sich gerne mit dem internationalen Buchstabier-Alphabet (Nato-Alphabet) vertraut machen. Falls Sie ein LRC oder SRC machen möchten, empfehle ich, dass Sie sich außerdem mit den 27 Seefunktexten und den darin enthaltenen Vokabeln vertraut machen.
Wenn Sie sich trotzdem sinnvoll vorbereiten wollen, dann können Sie sich gerne mit dem internationalen Buchstabier-Alphabet (Nato-Alphabet) vertraut machen. Falls Sie ein LRC oder SRC machen möchten, empfehle ich, dass Sie sich außerdem mit den 27 Seefunktexten und den darin enthaltenen Vokabeln vertraut machen.
Nein, grundsätzlich nicht. Üblicherweise stellen wir am 1. Lehrgangstag gemeinsam mit unseren Teilnehmern die Antragsunterlagen zur Prüfung fertig und reichen diese auf Wunsch auch gesammelt beim Prüfungsausschuss ein. Sie können sich, individuell nach Ihrer Terminlage, einen Prüfungstermin aus dem Terminangebot des Prüfungsausschusses auswählen. Hierbei ist jedoch eine Anmeldefrist von 14 Tagen zu berücksichtigen. Selbstverständlich können Sie sich, wenn es schnell gehen muss, bereits im Vorfeld eigenständig beim Prüfungsausschuss anmelden, um nach dem Lehrgang einen zeitnahen Prüfungstermin zu bekommen.
Prüfungen finden beispielsweise beim Prüfungszentrum NRW Donnerstagabends und Sonntagmorgens statt. Den entsprechenden Link finden Sie auf unserer Webseite unter "Hinweise zur Prüfung".
Prüfungen finden beispielsweise beim Prüfungszentrum NRW Donnerstagabends und Sonntagmorgens statt. Den entsprechenden Link finden Sie auf unserer Webseite unter "Hinweise zur Prüfung".