In immer mehr Ländern verlangen Vercharterer die Vorlage eines Funkzeugnisses. Denn sobald sich ein Seefunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (egal ob ein- oder ausgeschaltet), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss der Schiffsführer selbst im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Es reicht nicht mehr aus, wenn irgendeine Person an Bord Inhaber des Funkzeugnisses ist. Das SRC berechtigt zur Teilnahme am internationalen UKW-Seefunk und Benutzung der Funkeinrichtungen des GMDSS (DSC-Controller) im UKW-Bereich. Bei der Prüfung sind Grundkenntnisse in englischer Sprache sowie im Seefunk vorkommende englische Redewendungen und Vokabeln nachzuweisen. Das SRC gilt nicht für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre. Die Prüfungen zum SRC werden in Nordrhein-Westfalen beim Prüfungszentrum NRW des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und beim Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr des Deutschen Segler Verbandes (DSV) abgenommen.
In unseren Lehrgängen werden Sie mit den Funkregeln und dem notwendigen technischen Wissen vertraut gemacht. Sie erlernen den praktischen Umgang an Sprechfunkgeräten und DSC-Controllern, wie sie auch bei der Prüfung verwendet werden.
Der Lehrgang für dieses Funkbetriebszeugnis dauert ein Wochenende oder als Abendlehrgang 4 Abende.
Lehrgangszeiten
Wochenendlehrgänge: Ein Wochenende, Samstag und Sonntag, jeweils 10.00 bis ca. 16.00 Uhr oder
Abendlehrgänge: Vier Abende, Montag bis Donnerstag, jeweils 18.30 bis ca. 21.30 Uhr
Wenn Sie sowohl Binnen- als auch Seegebiete befahren, empfehlen wir einen Kombilehrgang SRC/UBI. Sie können dann beide Prüfungen an einem Tag ablegen und haben für das UKW-Binnenfunkzeugnis eine verkürzte Ergänzungsprüfung. Die Ergänzungsprüfung zum UBI kann aber auch zu einem späteren Termin abgelegt werden.