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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk


Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnenfunkgeräte befinden. Es wird von allen Ländern der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz etc.). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (das übrigens während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

UKW-Sprechfunkgeräte für den Binnenfunk dienen zur direkten Kommunikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Revierzentralen. Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Landfunkstellen aufnehmen zu können. Auch beim einem gecharterten Boot wird oft die Vorlage eines Funkzeugnisses gefordert. Das UBI gilt nicht für die Teilnahme am Seefunk. Die Prüfung für das UBI wird in deutscher Sprache abgenommen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre. Die Prüfungen zum UBI werden in Nordrhein-Westfalen beim Prüfungszentrum NRW des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und beim Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr des Deutschen Segler Verbandes (DSV) abgenommen.

Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC - Short Range Certificate oder LRC - Long Range Certificate) sind, können Sie mit einer Ergänzungsprüfung das UBI erwerben. Anstatt einen Fragebogen mit 22 Fragen (in 60 Minuten) bei der schriftlichen Vollprüfung ausfüllen zu müssen, haben Sie bei der Ergänzungsprüfung nur 10 Fragen (in 30 Minuten) zu beantworten. Bei der praktischen Ergänzungsprüfung zum UBI müssen Sie ausreichende Kenntnisse in der Verkehrsabwicklung (Sprechfunk) des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Die Meldungen werden in deutscher Sprache abgesetzt. Eine Textaufnahme bzw. Textabgabe wie bei der Vollprüfung entfällt bei der Ergänzungsprüfung.

In unseren Lehrgängen werden Sie mit den Funkregeln und Vorschriften sowie mit dem notwendigen technischen Wissen vertraut gemacht. Sie erlernen den praktischen Umgang an Sprechfunkgeräten, wie sie auch bei der Prüfung verwendet werden.

Der Lehrgang für dieses Sprechfunkzeugnis dauert einen Tag oder als Abendlehrgang 2 Abende.

Lehrgangszeiten

Wochenendlehrgänge: Ein Sonntag, jeweils 10.00 bis ca. 17.00 Uhr

Abendlehrgänge: Zwei Abende, Montag bis Dienstag, jeweils 18.30 Uhr bis ca. 21.30 Uhr

Wenn Sie sowohl Binnen- als auch Seegebiete befahren, empfehlen wir einen Kombilehrgang SRC/UBI. Sie können dann beide Prüfungen an einem Tag ablegen und haben für das UKW-Binnenfunkzeugnis eine verkürzte Ergänzungsprüfung. Die Ergänzungsprüfung zum UBI kann aber auch zu einem späteren Termin abgelegt werden.

 

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